Hygiene ist eines der am häufigsten geprüften Themen in der MFA-Abschlussprüfung. Die gute Nachricht: Die Strukturen sind klar und gut erlernbar. Wer die RKI-Kategorien und die wichtigsten Desinfektionsmaßnahmen kennt, holt hier sichere Punkte.
RKI-Kategorien für die Aufbereitung von Medizinprodukten
Das Robert Koch-Institut (RKI) teilt Medizinprodukte in drei Kategorien ein – je nach Infektionsrisiko:
| Kategorie | Kontakt | Aufbereitung | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Unkritisch | Haut (intakt) | Reinigung + Desinfektion | Blutdruckmanschette, Stethoskop |
| Semikritisch | Schleimhaut / verletzte Haut | Desinfektion (desinfizierend) | Spekulums, Spateln |
| Kritisch | Sterile Körperbereiche | Sterilisation | Skalpelle, Injektionsnadeln |
⚠️ Prüfungsfalle: Semikritisch A und B verwechseln. Semikritisch A = thermisch desinfizierbar. Semikritisch B = nicht thermisch desinfizierbar, braucht chemische Desinfektion oder Sterilisation.
Hygienische Händedesinfektion – Ablauf
- Mindestens 3 ml Händedesinfektionsmittel in die trockene, saubere Hand geben
- Einreiben für 30 Sekunden – alle Flächen beachten
- Handflächen gegeneinander reiben
- Rechte Handfläche über linken Handrücken und umgekehrt
- Finger verschränken
- Daumen einreiben
- Fingerkuppen in die Handfläche
📌 Wann Händedesinfektion? Vor und nach Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien, nach Ablegen von Handschuhen.
Sterilisation vs. Desinfektion
| Desinfektion | Sterilisation | |
|---|---|---|
| Ziel | Keimreduktion auf sicheres Maß | Abtötung ALLER Keime inkl. Sporen |
| Methoden | Chemisch, thermisch | Dampf (Autoklav), Heißluft, Strahlung |
| Anwendung | Unkritisch, semikritisch | Kritisch |
Autoklav – Dampfsterilisation
Der Autoklav ist das Standardgerät zur Sterilisation in der Arztpraxis. Wichtige Parameter:
- 134°C / 3 Minuten – Standard für Instrumente
- 121°C / 15 Minuten – für hitzeempfindlichere Materialien
- Dokumentationspflicht: Jeder Sterilisationszyklus muss dokumentiert werden
- Regelmäßige Validierung und Wartung vorgeschrieben
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das IfSG regelt die Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten. Wichtige meldepflichtige Erkrankungen:
- Tuberkulose, Masern, Röteln, Mumps
- Typhus, Cholera, Hepatitis A und B
- MRSA (namentlich bei Nachweis)
- COVID-19
✅ Merkhilfe: Meldepflichtig = Krankheiten die sich leicht ausbreiten oder gefährlich sind. Die MFA meldet an das Gesundheitsamt – nicht selbst, sondern der Arzt – aber die MFA muss es wissen.
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