Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der rechtliche Rahmen für jede Ausbildung in Deutschland – und damit auch für die MFA-Ausbildung. In der WiSo-Prüfung kommen fast immer Fragen dazu. Hier sind die 10 Themen, die du sicher können musst.
1. Probezeit
Die Probezeit in einer Ausbildung dauert mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist gekündigt werden.
2. Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur noch in zwei Fällen möglich:
- Aus wichtigem Grund (fristlos, z. B. Diebstahl, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen)
- Durch den Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen – wenn er die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen möchte
3. Ausbildungsvertrag
Vor Beginn der Ausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Er muss enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der Probezeit
- Vergütung
- Urlaubsdauer
- Kündigungsmodalitäten
4. Vergütung
Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und jährlich steigen. Seit 2020 gilt eine gesetzliche Mindestvergütung, die jährlich angepasst wird. Tarifverträge können höhere Vergütungen festlegen.
5. Urlaubsanspruch
Mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr (6-Tage-Woche). Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das JArbSchG mit höherem Urlaubsanspruch:
| Alter | Mindesturlaub (Werktage) |
|---|---|
| unter 16 Jahre | 30 Tage |
| 16 Jahre | 27 Tage |
| 17 Jahre | 25 Tage |
| ab 18 Jahre | 24 Tage (BBiG) |
6. Pflichten des Ausbildungsbetriebs
- Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich durchführen
- Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen
- Freistellung für Berufsschule und Prüfungen
- Zeugnis ausstellen bei Beendigung
7. Pflichten des Auszubildenden
- Sorgfältige Ausführung der Aufgaben
- Berufsschule und Prüfungen besuchen
- Berichtsheft führen
- Betriebsgeheimnisse wahren
- Anweisungen des Ausbilders befolgen
8. Berufsschule
Der Betrieb muss Azubis für die Berufsschule freistellen. An Tagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden darf keine Berufsarbeit stattfinden. Für Minderjährige gilt: An Beschultungstagen darf auch der Tag davor nicht über 21 Uhr hinaus gearbeitet werden.
9. Prüfungen
Die MFA-Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle (Ärztekammer). Es gibt eine Zwischenprüfung (nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit) und die Abschlussprüfung. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
10. Zeugnis & Übernahme
Nach der Ausbildung hat der Auszubildende Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Eine Pflicht zur Übernahme nach der Ausbildung gibt es nicht – es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart.
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